Im Trauerfall
Wenn der Trauerfall zu Hause eintritt, benachrichtigen Sie bitte zuerst den Hausarzt. Sollte dieser nicht erreichbar sein, rufen Sie bitte den ärztlichen Notdienst (112) an. Nachdem der Arzt die Todesursache festgestellt hat, stellt er die Todesbescheinigung aus. Danach sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen um die weiteren Schritte zu besprechen.
Tritt der Trauerfall im Pflegeheim oder im Krankenhaus ein, werden die notwendigen Schritte von der jeweiligen Einrichtung veranlasst. Hier müssen Sie nur mit uns Kontakt aufnehmen.
Benötigte Unterlagen zur Erledigung der Formalitäten
Bei ledigen: Geburtsurkunde
Bei verheirateten: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
Bei verwitweten: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, Sterbeurkunde des Ehegatten
Bei geschiedenen: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Alle Urkunden werden zur Vorlage bei dem Standesamt im originalen Zustand benötigt. Sollten Sie nicht alle notwendigen Urkunden im Original vorliegen haben, fordern wir diese für Sie bei der zuständigen Behörd an.
Bei ausländischen Urkunden wird zusätzlich zu der originalen Urkunde eine beglaubigte Übersetzung benötigt. Sollte diese nicht vorhanden sein, sind wir gerne bei der Besorgung der Übersetzung behilflich.
Unabhängig vom Familienstand benötigen wir für die Erledigungen der Formalitäten die Rentennummer sowie die Gesundheitskarte der Krankenkasse.
Bestattungsvorsorge
Unsere Sichtweise auf das Sterben und den Tod verändert sich oft erst, wenn in der Familie ernste Krankheit oder Pflegebedürftigkeit Realität wird: „Was wäre, wenn ?“
Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge regeln Sie eigenständig die letzten Dinge Ihres Lebens.